AGB

1. Anmeldung
Die Anmeldung zur Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen muss schriftlich auf diesem Formular bzw. Internetformular der Gemeinnützigen Ausbildungs- & Beratungsgesellschaft mbH Werdau erfolgen. Über Kursinhalte, Kursdauer und Zugangsvoraussetzungen wurde vorab entsprechend informiert.
Der/die Teilnehmer/-in bestätigt durch seine/ihre Unterschrift die Teilnahme an der Fort- und Weiterbildungsveranstaltung und garantiert, die dafür zu entrichtenden Lehrgangskosten fristgerecht zu bezahlen.
Diese Anmeldung ist für den/die Bewerber bzw. Lehrgangsteilnehmer/-in verbindlich.
Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres postalischen Einganges in der Gemeinnützigen Ausbildungs- & Beratungsgesellschaft mbH Werdau berücksichtigt.
Die Anmeldung muss spätestens 14 Tage vor Kursbeginn erfolgen. Bei einer späteren Anmeldung werden 5 % Aufpreis erhoben.

2. Zahlungsbedingungen
Vor Beginn der Fort- und Weiterbildungsveranstaltung erhält der/die Teilnehmer/-in eine Anmeldebestätigung und eine Rechnung.
Die Lehrgangskosten sind in voller Höhe nach Erhalt der Rechnung sofort zur Zahlung fällig, spätestens innerhalb des auf der Rechnung enthaltenen
Zahlungszieles.(in der Regel 7 Tage vor Lehrgangsbeginn)
Die Angabe eines abweichenden Rechnungsempfängers bei der Anmeldung entbindet den/die Teilnehmer/-in nicht von seiner/ihrer Zahlungspflicht. Kommt es also nicht zu einer Kostenübernahme durch den angegebenen Rechnungsempfänger, haftet der/die Teilnehmer/-in für die Lehrgangsgebühren.
Abweichende Regelungen zur Zahlungsweise können im Ausnahmefall auf Antrag getroffen werden, bedürfen jedoch der Schriftform und sind vor Aus- bzw.
Weiterbildungsbeginn zu vereinbaren.

3. Kündigung / Rücktritt bzw. Stornierung durch den/die Teilnehmer/-in
Rücktritt bzw. Stornierung und Kündigung müssen durch den/die Teilnehmer/-in schriftlich erfolgen.
Maßgebend für die Einhaltung der nachstehenden Fristen ist der Tag des Eingangs der Erklärung bei der Gemeinnützigen Ausbildungs- &
Beratungsgesellschaft mbH Werdau.
Bei Kündigung und Lehrgangsrücktritt bzw. Stornierung der Anmeldung durch den/die Teilnehmer/in werden durch die Gemeinnützige Ausbildungs- & Beratungsgesellschaft mbH Werdau nachfolgende Gebühren erhoben:
3.1. Bei Stornierung der Anmeldung bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn sowie vor Beginn von Tagesveranstaltungen ist der Rücktritt gebührenfrei.
3.2. Bei Stornierung der Anmeldung bis 7 Tage vor Lehrgangsbeginn wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 50 % der Lehrgangskosten erhoben.
(Gilt ausdrücklich nicht für Tagesveranstaltungen!)
3.3. Für später eingehende Stornierungen / Absagen und Nichtantritt zum Lehrgang bzw. der Tagesveranstaltung oder bei Abbruch des bereits begonnenen Lehrganges ist die volle Gebühr in Höhe von 100 % der Lehrgangskosten zur Zahlung fällig.
3.4. Dem / der Teilnehmer/in werden keine Kosten in Rechnung gestellt, wenn durch den/die abgemeldete/n Teilnehmer/in ein/e Ersatzteilnehmer/in vermittelt werden kann, der/die sich bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht selbst zu dem Lehrgang angemeldet hat.
3.5. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Unterrichtseinheiten / Seminarstunden durch den/die Teilnehmer/-in berechtigt nicht zu einer Ermäßigung des Rechnungsbetrages.

4. Pflichten der Teilnehmer/-innen
Der / die Teilnehmer/-in verpflichtet sich:
4.1 regelmäßig und aufmerksam an allen Unterrichtsstunden teilzunehmen. Eine Freistellung in begründeten Fällen (im Rahmen des Schulgesetzes / der Ausbildungsordnung) ist beim Bildungsträger rechtzeitig und in schriftlicher Form mittels Freistellungsantrag zu beantragen. Akuterkrankungen sind in jedem Fall durch ein ärztliches Attest zu bestätigen. Krankenscheine sind entsprechend den gesetzlich geregelten Fristen der Gemeinnützige Ausbildungs- & Beratungsgesellschaft mbH Werdau zu übergeben;
4.2 im Interesse aller Lehrgangsteilnehmer/-innen die Einhaltung der Hausordnung und damit eine gute Lernatmosphäre zu gewährleisten und die Anweisungen der Geschäftsleitung, Schulleitung bzw. der jeweiligen Dozenten zu beachten sowie die Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten.

5. Absage von Lehrgängen / Weiterbildungsveranstaltungen
5.1. Die Gemeinnützige Ausbildungs- & Beratungsgesellschaft mbH behält sich vor, bei mangelnder Beteiligung oder aufgrund anderer, von ihr nicht zu vertretender Gründe angekündigte Lehrgänge abzusagen. Sobald der Grund für eine Absage der Veranstaltung vorliegt (in der Regel 5-7 Tage vor Lehrgangsbeginn), werden die Teilnehmer umgehend schriftlich oder telefonisch in Kenntnis gesetzt.
In diesem Fall werden ggf. bereits gezahlte Lehrgangsgebühren erstattet. Schadenersatzansprüche bei wesentlichen Änderungen bzw. bei Absage des Lehrganges sind ausgeschlossen.
5.2. Die Gemeinnützige Ausbildungs- & Beratungsgesellschaft mbH Werdau hat das Recht zur außerordentlichen Kündigung des/der Teilnehmers/-in ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund, insbesondere, wenn sich der/die Teilnehmer/in mit fälligen Zahlungen in Verzug befindet.
5.3. Die Gemeinnützige Ausbildungs- und Beratungsgesellschaft mbH Werdau behält sich vor, eine/-n Teilnehmer/-in von der Teilnahme auszuschließen, wenn der in Rechnung gestellte Betrag bei Beginn der Veranstaltung noch nicht bezahlt ist, sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde.
5.4. Die Gemeinnützige Ausbildungs- & Beratungsgesellschaft mbH behält sich das Recht vor, den Weiterbildungsvertrag ihrerseits aus wichtigem Grund zu kündigen, insbesondere, wenn durch unentschuldigtes Fehlen trotz Abmahnung die gesetzlich vorgegebene Fehlstundenzahl überschritten wird. Ebenfalls kann die Schule den Weiterbildungsvertrag kündigen, wenn trotz Abmahnungen gegenüber dem/der Teilnehmer/-in aufgrund permanenter Verstöße gegen die Hausordnung der Unterricht gestört und für den/die Teilnehmer/-in selbst bzw. für seine/ihre Mitteilnehmer/-innen das Lernen behindert wird.

6. Wechsel der Dozenten
Der Wechsel der Dozenten oder Verschiebungen im Ablaufplan berechtigen den/die Teilnehmer/-in weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgeltes.

7. Urheberrecht
Die Verwendung und Weitergabe von Unterrichtsmaterialien (Skripte, Diagramme, Skizzen etc.) ist ohne Zustimmung der Geschäftsleitung der Gemeinnützigen Ausbildungs- & Beratungsgesellschaft mbH verboten. Ein Mitschnitt der Veranstaltung, z.B. auf Ton- oder Videobänder, bedarf der Zustimmung der GAB.

8. Haftung
8.1. Mit Ausnahme der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
8.2. Die Ausbildungseinrichtung haftet nicht für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl von zum Unterricht bzw. Praktikum mitgebrachten Gegenständen der Teilnehmer/-innen.
8.3. Während der theoretischen und praktischen Ausbildung ist der/die Schüler/-in gesetzlich unfallversichert.
(Gilt nicht für Weiterbildungsveranstaltungen)
8.4. Die Ausbildungseinrichtung haftet subsidiär für Schäden, die während der Praktika verursacht werden, soweit diese nicht grob fahrlässig entstanden sind.
8.5. Für Schäden während der theoretischen Ausbildung an der Ausbildungseinrichtung besteht Versicherungsschutz über die Haftpflichtversicherung der Einrichtung, soweit die Schäden nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden.

9. Datenschutzklausel § 33 BDSG
Ihre personenbezogenen Daten werden auf der Grundlage der Artikel 6 und 7 der DS-GVO von der GAB Werdau gespeichert und ausschließlich nach den geltenden
gesetzlichen Bestimmungen genutzt und verarbeitet. Dazu zählt die Nutzung und Verarbeitung zum Zwecke der Werbung für eigene Angebote der GAB Werdau. Die Mitarbeiter der GAB Werdau sind zu Datenschutz, Verschwiegenheit und Geheimhaltung verpflichtet.
Die GAB Werdau kann telefonische Nachfragen sowie Nachfragen per E-Mail an den/die Teilnehmer/-in durchführen.

10. Nebenabreden
Mündliche Nebenabreden sind ausgeschlossen. Eventuelle Nebenabreden bedürfen zwingend der Schriftform.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Der Erfüllungsort richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

12. Salvatorische Klausel
Dieser Vertrag bleibt auch dann gültig, wenn sich einzelne Bestimmungen als ungültig erweisen sollten. Die betreffende Bestimmung ist dann so auszulegen, dass die mit ihr ursprünglich angestrebten wirtschaftlichen und rechtlichen Zwecke soweit wie möglich erreicht werden.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.